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Risiko von Kontamination mit Gefahrstoffen bei der Entsorgung chemischer Abfälle

Abfälle sind das Resultat von wirtschaftlichen Aktivitäten der Menschen.

Industrieabfälle, deren Entsorgung rechtlich den Produzenten obliegt, unterscheiden sich von Haushaltsabfällen und werden entsprechend ihrer Herkunft und ihrer Beschaffenheit entsorgt. Das chemische Risiko beruht auf den physikalischen und chemischen Eigenschaften der Abfälle: explosionsgefährlich, entzündlich, brandfördernd, reizend, ätzend oder giftig.

Sondermüll bzw. gefährliche Abfälle

Sondermüll enthält mehr oder weniger starke Konzentrationen von Schadstoffen und stellt daher ein Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar. Die Gefahr wird aufgrund eines Katalogs von gefährlichen Eigenschaften und einer Liste von Bestandteilen bestimmt.

Der Transport und die Aufbereitung der gefährlichen Abfälle machen spezielle Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Zu den chemischen Abfällen gehören Lösungen (organische und anorganische Basen und Säuren, chlorierte und andere Lösungsmittel) und Reaktionsmittel sowie spezielle Rückstände (Peroxide, Chlorate und starke Oxidationsmittel).

Aufbereitung von industriellen Abfällen

Die Aufbereitung von industriellen Abfällen reduziert ihr umweltverschmutzendes Potenzial und ihr Volumen. In bestimmten Fällen ist eine Vorbehandlung erforderlich, um die chemische Zusammensetzung oder die physikalischen Eigenschaften zu verändern.

Mitarbeiter werden dem chemischen Risiko bei folgenden Aktivitäten ausgesetzt: beim Umgang mit den chemischen Abfällen, wie Identifikation, Beseitigung, Verpackung, Lagerung und Aufbereitung sowie beim Umgang mit den Reaktionsmitteln, die zur Aufbereitung der chemischen Abfälle erforderlich sind.

5 Arten der Aufbereitung

  1. Physikalisch-chemische Aufbereitung von mineralischen Abfällen: Diese hängt von der chemischen Zusammensetzung des Abfalls ab (Vorhandensein von Zyaniden, Chrom, Schwermetallen, pH-Wert usw.).
    Bei diesen Abfällen handelt es sich um wässrige Lösungen, die mehr oder weniger stark konzentriert sind, und folgende Gefahrstoffe enthalten können: Säuren, Basen, Oxidationsmittel, Reduktionsmittel und Verbindungen von Schwermetallen.
    Die Aufbereitung von giftigem Abwasser führt zu chemischen Reaktionen der im Abwasser enthaltenen Substanzen und der zugegebenen Reaktionsmittel, wie z. B. Natriumkarbonat, Salzsäure, Kaliumpermanganat, Natriumsulfit oder Kalk.
  2. Verbrennung: Ist für Abfälle organischen Ursprungs vorbehalten. Dabei wird üblicherweise zwischen Abfällen, die weniger als 2% halogenierte Kohlenwasserstoffe enthalten (Verbindungen , die Chlor-, Brom- oder Schwefelmoleküle enthalten), und Abfällen, die mehr als 2% halogenierte Kohlenwasserstoffe enthalten, unterschieden.
  3. Biologische Aufbereitung: Ist einigen Kategorien organischer Abfälle vorbehalten
  4. Lagern: Stabilisierung und Lagerung vor dem Deponieren.
  5. Deponieren: Für den Fall, dass es keine Behandlung gibt, die das umweltgefährdende Potenzial herabsetzt.
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